MobiTEC - Ratgeber

Mobilität ist ein Grundrecht und eine Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wir erklären, wie Menschen trotz Behinderung mobil sind.

 

Wer darf fahren?

Grundsätzlich hat jeder Erwachsene das Recht auf eine Fahrerlaubnis. Voraussetzung hierfür ist die Fahreignung, die im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung
durch Gutachten und Untersuchungen festgestellt wird. Bei vielen – auch schweren – körperlichen Behinderungen ist das Führen eines Autos möglich, wenn es entsprechend ausgestattet ist.

Zu den Führerscheinkosten selbst können für Menschen mit Behinderung zusätzliche Kosten für mögliche Gutachten und Untersuchungen entstehen.
Die Kosten dafür sind aber deutlich niedriger, als die Führerscheinkosten selbst. Die gute Nachricht ist: In vielen Fällen gibt es für den Führerschein
finanzielle Unterstützung. Auch der Kauf eines behindertengerechten Autos oder der Einbau von Fahrhilfen können bezuschusst werden.

Je nachdem wie stark die Einschränkung ist, müssen andere Vorschriften beachtet und verschiedene Gutachten vorgelegt werden.

 

So erhält man die Fahrerlaubnis:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis mit möglichst genauer Beschreibung der Art der Einschränkung bei zuständiger Behörde stellen (Landratsamt oder Stadtverwaltung).
  • Die Behörde möchte ein oder mehrere Gutachten sehen. Fast immer wird ein fach- oder amtsärztliches Gutachten benötigt, um die Eignung zum Autofahren zu überprüfen.
  • Es kann auch sein, dass die Behörde ein technisches Gutachten anfordert, aus dem beispielsweise hervorgeht, welche Umbauten am Fahrzeug erforderlich sind.
  • Die Führerscheinstelle kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Dies ist immer erforderlich, wenn kognitive
    Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten vorliegen oder die Erkrankung/Behinderung das Gehirn betrifft (zum Beispiel bei Epilepsie)
  • Möglicherweise wird eine Fahrprobe (zum Beispiel beim TÜV) verlangt.

Gut zu wissen: Autofahrer mit schwerer Behinderung können nicht nur Zuschüsse für den Führerschein, sondern bei vielen Herstellern auch Rabatte bei Autokauf bekommen.

 

Rabatt für Menschen mit Behinderung beim Autokauf

  • Die jeweilige Rabatthöhe bezieht sich grundsätzlich auf den Kauf eines Neuwagens. Sie errechnet sich immer aus dem Listenpreis, auch, wenn ein Händler das Auto zu einem niedrigeren Hauspreis anbietet.
  • Um den Rabatt bei Neuwagenkauf zu erhalten, ist meistens eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten vorgeschrieben.
  • Für Vorführwagen oder Fahrzeuge mit Tageszulassungen gilt der Preisnachlass nicht.
  • Die Zulassung des neuen Fahrzeugs mit Rabatt erfolgt stets auf den Menschen mit Behinderung, dem dieser Rabatt gewährt wird.
  • Der eingeräumte Preisnachlass beim Autokauf ist in der Regel nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

 

Letztendlich ist der Rabatt für Menschen mit Behinderung nur eine Empfehlung des Autoherstellers an die teilnehmenden Händler. Händler sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Preisnachlass zu geben. Viele Händler sind jedoch sehr aufgeschlossen und gesprächsbereit, da es auch in ihrem Interesse liegt, ein Auto zu verkaufen.

 

Kfz-Hilfe für behindertengerechte Autos

Der Staat greift dir ebenfalls unter die Arme. Die Hilfe in Höhe von maximal 22.000 EUR ist dafür gedacht, die Teilnahme am Arbeitsleben zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass das neue behindertengerechte Auto für eine geregelte Tätigkeit oder die Fahrt dorthin gebraucht wird. Diese Form der finanziellen Unterstützung nennt sich Kfz-Hilfe oder Kraftfahrzeughilfe.

 

Die Kfz-Hilfe kann übrigens auch zu diesen Zwecken beantragt werden:

  • Um den Führerschein für Menschen mit Behinderung zu machen
  • Um einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sofern der Wert des Autos aktuell noch über 50 Prozent des Neuwerts beträgt
  • Um einen Firmenwagen behindertengerecht umzurüsten

 

Wichtig: Bei einem Antrag auf Kfz-Hilfe wird davon ausgegangen, dass man noch keinen eigenen Pkw besitzt. Deshalb sollte der Zuschuss vor dem Autokauf beantragt werden. Eine Beratung beim Autohändler und Fahrzeugumbauer ist notwendig, um Kfz-Hilfe zu beanspruchen. Denn für den Antrag braucht man Kostenvoranschläge – einen für das Auto und einen für alle behinderungsbedingten Umbauten oder Hilfsmittel, die den Wagen zu einem idealen Alltagsbegleiter machen.

 

  • Die Anschaffungskosten eines neuen Autos werden nur anteilig übernommen.
  • Die behindertengerechte Umrüstung eines Autos wird komplett bezahlt. Und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das Gleiche gilt für alle späteren Reparaturen.
  • Welcher Träger für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ob Ihre Behinderung auf einen Arbeitsunfall zurückgeht oder ob Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beziehen.
  • Für Sozialversicherte ist entweder die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit der jeweilige Rehabilitations-Träger.
    Bei Selbstständigen und Beamten ist das Integrationsamt zuständig.
  • Kosten werden bei Berufstätigkeit oder Studium übernommen, für Rentner und arbeitslose Menschen ist in der Regel keine Förderung möglich.